06.02.2007

Haben Sie heute schon diskriminiert?

Hinweise für den Umgang mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mit Ingo Becker, VTU

Seit dem 1.8.2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungs- gesetz, der legitime, aber überflüssige Nachfolger des beabsichtigten Antidiskriminierungs- gesetzes. Dieses Gesetz gebietet es im Rechtsleben, vor allem aber im Arbeitsrecht, niemanden wegen seiner Rasse, seines Alters usw. zu benachteiligen. Das Gesetz gibt allen Arbeitgebern klare Handlungsanweisungen.
Damit die KJU-Mitglieder besser mit diesem Gesetz umgehen können, informierte Ingo Becker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und gleichzeitig Geschäftsführer der Vereinigung Trierer Unternehmer über das AGG. Anhand von praktischen Beispielen gab er Tipps, wie hohe Schadensersatzforderungen und Abmahnungen vermieden werden können.
Rund 30 KJUler erlebten einen sehr informativen Vortragsabend, bei dem keine Frage zum AGG unbeantwortet blieb. Referent und Teilnehmer waren sich einig, dass das Antidiskriminierungsgesetz zur weiteren Bürokratisierung beitrage und den Mittelstand bei seiner Personalauswahl unnötig behindere.
Folgende neue Gäste wurden begrüßt:
Ralf Könen, Könen Unternehmensberatung
Eva-Maria Hallfell, blaumann Personaldienstleistungen
Sebastian Steffes, Schrift & Design Werbetechnik, Welschbillig
Marco Zandbergen, Inhaber Hotel Nitteler Hof, Nittel