Die neue Insolvenzordnung - seit Januar 1999 ersetzt sie die Konkurs-, die Gesamtvollstreckungs- und die Vergleichsordnung und beinhaltet eine Reihe von Neuregelungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatverbraucher.Der jüngste Info-Treff Anfang November diesen Jahres bot rund 30 KJU-Mitgliedern Gelegenheit, sich insbesondere über die Position der Gläubiger in der Insolvenz des Geschäftspartners zu informieren. Die beiden für die Veranstaltung gewonnenen Experten, RA Heinrich W. Moritz und RA Rüdiger Herres, verstanden es, ein sehr umfassendes Bild der mit der Thematik verbundenen rechtlichen Komplexität, integriert in zahlreiche Beispiele aus der Praxis, zu vermitteln."30000 Insolvenzen werden jährlich registriert", so H.W. Moritz, "betroffen sind überwiegend Unternehmen des Baugewerbes, aber auch Handels- und kleine Handwerksbetriebe". Die Ursachen seien vielfältig, angefangen von einer mangelhaften Eigenkapitalausstattung über Kalkulationsfehler bis hin zu der sich zunehmend verschlechternden Zahlungsmoral der Kunden. Gerade bei kleinen und handwerklich orientierten Betrieben seien Unternehmenszusammenbrüche jedoch häufig auf fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zurückzuführen.Abgerundet wurden Moritz Ausführung von Rüdiger Herres, der den rechtlichen Rahmen der neuen Insolvenzordnung kommentierte und die Position der Gläubiger heraus arbeitete. Grundlegende Einblicke in die Materie, praxisbezogen kommentiert für alle, die sich mit ihr auseinander setzen wollen (oder müssen), bietet der Taschenkommentar "Insolvenzordnung" Herausgeber: Herbert Wagner, Nomos-Verlagsgesellschaft Baden-Baden, ISBN: 3-78905637-5.
06.11.2000