20.02.2001

Unternehmenssteuerreform 2001

Ist die bisherige Rechtsform für mein Unternehmen noch optimal?

Eine Antwort auf diese derzeit insbesondere in mittelständischen Betrieben diskutierte Frage gab Diplom-Finanzwirt Gerhard Deutsch, W + St Wirtschafts- und Steuerberatung AG, Dillingen, den rund 40 erschienen KJU-Mitgliedern im Rahmen der jüngsten Vortragsveranstaltung im Februar diesen Jahres.Zu Beginn des Jahres, so der Referent, sei mit dem Steuersenkungsgesetz und dem Steuersenkungsergänzungsgesetz die Unternehmenssteuerreform in Kraft getreten und habe die Besteuerung von Unternehmen grundlegend geändert.Eckwerte der Steuerreform seien hierbei für natürliche Personen:

  • Absenkung der Eingangs- und Spitzensteuersätze
  • Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
  • Gewerbesteueranrechnung
  • halber Steuersatz bei Betriebsübertragungen/Betriebsbeendigungen
  • Erleichterungen bei Umstrukturierungen innerhalb von Personengesellschaften
  • Verschlechterung der Abschreibungsmodalitäten.

Für Kapitalgesellschaften:

  • Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von 40 bzw. 30 Prozent auf einheitlich 25 Prozent (zukünftig keine Unterscheidung zwischen Thesaurierung und Ausschüttung)
  • Wegfall des Körperschaftssteueranrechnungsverfahrens und Eigenkapitalgliederung
  • Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus Anteilsveräußerungen
  • Verschlechterung der Abschreibungsmodalitäten.

Im Hinblick auf die Komplexität der aus der Unternehmenssteuerreform resultierenden Auswirkungen könne - so das Fazit des Referenten - die Frage nach einem Rechtsformwechsel nur einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung maßgeblicher Kriterien (laufende Steuerbelastung, Gewinnverwendung, privater Mittelbedarf, Nutzung von Verlusten, Fragen der Umstrukturierung/Unternehmensnachfolge, Abwicklung von Veräußerungen, etc.) beantwortet werden.Das von Gerhard Deutsch im Rahmen der Vortragsveranstaltung zur Verfügung gestellte Skript sowie eine Ausarbeitung zum Thema "Vorteil für die GmbH? - Zur Rechtsform mittelständischer Unternehmen nach der Steuerreform" von Rechtsanwalt, Steuerberater Georg Baus, Dillingen, können bei der KJU-Geschäftsstelle, Telefon: (06 51) 97 77-5 60, angefordert werden.